Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 08.07.2013

Rechtsprechung
   VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18983
VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12 (https://dejure.org/2013,18983)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2013 - 3 K 139.12 (https://dejure.org/2013,18983)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2013 - 3 K 139.12 (https://dejure.org/2013,18983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Die den Staat treffende Schutzpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn anderenfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, 62 ff, 67; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, BVerfGE 112, 74, 83 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005, a.a.O., Rn. 6; anders neuerdings VGH Mannheim, Urteil vom 14. Juli 2010 - 9 S 2207/09 - juris, Rn. 108, wonach es auf die Gefährdung der jeweiligen Schulform ankomme).

    Im Übrigen steht auch die dem Ersatzschulwesen als Institution geschuldete objektive Förderpflicht von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was von der Gesellschaft vernünftigerweise erwartet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 23. November 2004, a.a.O., S. 84; BVerwG, a.a.O., Rn. 7); der Gesetzgeber darf daher bei seiner Entscheidung über den Umfang der Förderung auf die bestehende Haushaltslage Rücksicht nehmen (BVerwG, a.a.O., Rn. 7; Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 6 B 15.00 - juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Für den gerichtlichen Rechtsschutz gilt: Da insgesamt der grundrechtliche Schutzanspruch des einzelnen Ersatzschulträgers nur darauf gerichtet ist, dass der Gesetzgeber diejenigen Grenzen beachtet, die seinem politischen Handlungsspielraum durch die Schutz- und Förderpflicht gesetzt sind, beschränkt sich der Rechtsschutz grundsätzlich auf die Prüfung einer Untätigkeit, einer groben Vernachlässigung und eines ersatzlosen Abbaus getroffener Maßnahmen (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107, 117; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005, a.a.O.).".

    Sie haben den Zweck, den Einsatz öffentlicher Mittel an einen Erfolgsnachweis zu binden (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107, 117).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Die den Staat treffende Schutzpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn anderenfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, 62 ff, 67; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, BVerfGE 112, 74, 83 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005, a.a.O., Rn. 6; anders neuerdings VGH Mannheim, Urteil vom 14. Juli 2010 - 9 S 2207/09 - juris, Rn. 108, wonach es auf die Gefährdung der jeweiligen Schulform ankomme).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier:

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Die den Staat treffende Schutzpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn anderenfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, 62 ff, 67; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, BVerfGE 112, 74, 83 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005, a.a.O., Rn. 6; anders neuerdings VGH Mannheim, Urteil vom 14. Juli 2010 - 9 S 2207/09 - juris, Rn. 108, wonach es auf die Gefährdung der jeweiligen Schulform ankomme).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86

    Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Die aus Gründen der Anfangsfinanzierung mit der Schutzpflicht nach Art. 7 Abs. 4 GG vereinbare Karenzzeit bis zum Beginn staatlicher Förderung unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1988 - 7 C 99.86 -, BVerwGE 79, 154, 160) nach der Natur der Sache allenfalls einer äußersten Begrenzung, die ohne besondere Rechtfertigung nicht zu überschreiten ist.
  • BVerwG, 18.12.2000 - 6 B 15.00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes - Verletzung des

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Im Übrigen steht auch die dem Ersatzschulwesen als Institution geschuldete objektive Förderpflicht von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was von der Gesellschaft vernünftigerweise erwartet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 23. November 2004, a.a.O., S. 84; BVerwG, a.a.O., Rn. 7); der Gesetzgeber darf daher bei seiner Entscheidung über den Umfang der Förderung auf die bestehende Haushaltslage Rücksicht nehmen (BVerwG, a.a.O., Rn. 7; Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 6 B 15.00 - juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 3 B 18.09

    Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen; vergleichbare Personalkosten; Berechnung;

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Dazu hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 24. Februar 2012 (OVG 3 B 18.09) ausgeführt:.
  • VG Berlin, 15.08.2011 - 3 K 26.10

    Wartefrist bis zur erstmaligen Gewährung von Zuschüssen an genehmigte

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    In ihren Urteilen vom 28. April 2010 (VG 3 A 931.08) und 15. August 2011 (VG 3 K 26.10) hat die Kammer die in § 101 Abs. 4 SchulG geregelte Wartefrist dahin ausgelegt, dass deren konkrete Dauer davon abhänge, als welche Schulart die in Rede stehende Schule genehmigt wurde.
  • VG Berlin, 01.07.2004 - 3 A 12.02

    Keinen höheren Zuschuss für Emil Molt Schule

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    Auch in früheren Urteilen, in denen es um die Frage ging, welche öffentliche Schule bei der Ermittlung der "vergleichbaren Personalkosten" als eine der zu bezuschussenden Ersatzschule "entsprechende Schule" heranzuziehen ist, hat die Kammer entscheidend darauf abgestellt, "als Ersatz für welche entsprechende öffentliche Schule" die den Zuschuss begehrende Schule genehmigt wurde" (vgl. etwa Urteil vom 1. Juli 2004 - VG 3 A 12.02 - zur sog. "strukturellen Unterfinanzierung").
  • VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 1032.11

    Staatliche Bezuschussung einer genehmigten Ersatzschule; Wartefrist ; Wartefrist

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
    In einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 16. August 2012 - VG 3 K 1032.11 -) hat die Kammer ausgeführt:.
  • VG Berlin, 28.04.2010 - 3 A 931.08

    Wartezeit bei Förderung einer privaten Grundschule

  • VG Berlin, 22.03.2019 - 3 K 198.17

    Erfordernis der Einhaltung einer Wartefrist vor der Bewilligung von Zuschüssen

    Auch bei einer Gesamtschau ist in der Rechtsprechung die Wartefristregelung des § 101 Abs. 4 SchulG regelmäßig als verfassungsgemäß anerkannt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Mai 2013 - OVG 3 B 35.11 -, a.a.O. Rn. 32 f.; vgl. auch VG Berlin, Urteile vom 7. Oktober 2016 - VG 3 K 830.15 -, vom 14. Dezember 2005 - VG 3 A 95.03 -, vom 17. April 2013 - VG 3 K 139.12 -, vom 16. August 2012 - VG 3 K 1032.11 -, vom 15. August 2011 - VG 3 K 26.10 - und vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -).

    Insbesondere vor dem Hintergrund des erörterten Zwecks der Wartefrist erscheint dies plausibel, da sich etwa die Konkurrenzsituation zu vorhandenen öffentlichen und privaten Schulen, denen der Schulträger bei Neugründung Schülerinnen und Schüler abgewinnen muss (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84 -, a.a.O. Rn. 91 und Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 39), in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gestalten kann (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 17. April 2013 - VG 3 K 139.12 -, wonach die Ausnahme des § 101 Abs. 7 Satz 1 GG von Verfassungs wegen ohnehin nicht erforderlich ist).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Berlin, 08.07.2013 - 3 K 139.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19004
VG Berlin, 08.07.2013 - 3 K 139.12 (https://dejure.org/2013,19004)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.07.2013 - 3 K 139.12 (https://dejure.org/2013,19004)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 3 K 139.12 (https://dejure.org/2013,19004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht